Ich unterstütze die überparteilichen Anstrengungen im Bundestag, ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen!
Im Bundestag werden aktuell zwei Anträge zu diesem Thema diskutiert, die in der kommenden Woche in die erste Lesung gehen. Ich unterstütze den Antrag von Renate Künast und weiteren Abgeordneten, der ein zweistufiges Verfahren vorsieht: Zunächst soll ein umfassendes Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD erstellt werden. Auf dieser Grundlage kann der Bundestag dann mit einer fundierten Entscheidung ein Verbotsverfahren einleiten – mit einer deutlich höheren Aussicht auf Erfolg.
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Zwar ist das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich dazu berechtigt, selbst Tatsachen zu ermitteln (sog. Untersuchungsgrundsatz). Dennoch kann die Materialsammlung und -auswertung nicht einfach dem Gericht überlassen werden. Anträge an das Bundesverfassungsgericht müssen grundsätzlich umfassend begründet („substantiiert“) und mit Beweisen versehen sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sie als unzulässig abgewiesen werden.
Der Antrag rund um Marco Wanderwitz setzt hingegen auf ein schnelleres Vorgehen und verzichtet auf ein vorheriges Gutachten. Beide Anträge verfolgen jedoch dasselbe Ziel, legen lediglich unterschiedliche Schwerpunkte und können im parlamentarischen Verfahren zusammengeführt werden. Sollte der Antrag, den ich unterstütze, keine Mehrheit finden, besteht die Möglichkeit, für den anderen Antrag zu stimmen.
Die AfD stellt auf vielfältige Weise eine Gefahr für unsere Demokratie dar. Deshalb ist es wichtig, jetzt ein gerichtliches Prüfverfahren einzuleiten.
Hier könnt ihr euch nochmal mein komplettes Statement anschauen: