Transparenz

Transparenz

Meine Arbeit für Sie im Bundestag offengelegt.

Demokratie kann nicht ohne Transparenz funktionieren.

Das Recht auf Information ist deswegen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 10) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 10) festgeschrieben. In Deutschland ist das Recht auf Geheimhaltung traditionell von hoher rechtlicher Bedeutung – das ist gut und richtig. Für die Arbeit von Abgeordneten sollten aber besondere Regeln gelten und in den vergangenen Jahren hat sich hier bereits viel getan: Hamburg hat seit 2014 das Transparenzportal und auf Bundesebene gilt seit 2022 das Lobbyregistergesetz.

Mir ist eine transparente Arbeit sehr wichtig. Als gewählte Vertreterin des Volkes bin verpflichtet, offenzulegen, für was ich stehe und für was ich mich als Bundestagsabgeordnete einsetze. Deswegen können Sie auf dieser Seite erfahren, was ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verdiene, ob ich darüber hinaus weitere Einkünfte habe und mit welchen Interessenvertreter*innen ich mich getroffen habe.