Anhörung zur Novelle des Tierschutzgesetzes: Ein Schritt in die richtige Richtung
Am vergangenen Montag (14.10.24) fand die Anhörung zur Novelle des Tierschutzgesetzes statt, bei der unsere Grünen Forderungen für notwendige Verbesserungen des vorliegenden Entwurfs erneut bekräftigt wurden. Die Richterin Dr. Barbara Felde lobte zwar den Gesetzesentwurf, betonte jedoch, dass weitere Anpassungen unerlässlich sind, um dem Handlungsauftrag des Staatsziels Tierschutz gerecht zu werden:
"Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein guter Anfang, aber nicht ausreichend, um dem Handlungsauftrag des Staatszieles Tierschutz an den Gesetzgeber nachzukommen. Es müssen um den Tierschutz ehrlich umzusetzen, Verbesserungen erfolgen."
In ihrer Kritik wandte sich Dr. Felde insbesondere gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Verlängerung der Anbindehaltung bei Rindern um zehn Jahre. Darüber hinaus sprach sie sich entschieden gegen die Möglichkeit aus, dass Züchter weiterhin Tiere erzeugen können, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Diese Punkte verdeutlichen, dass der Entwurf in seiner aktuellen Form nicht den notwendigen Fortschritt für den Tierschutz bietet.
Expert*innen vom Deutschen Tierschutzbund e.V. und der Stiftung Vier Pfoten sowie die Bundestierschutzbeauftragte Dr. Ariane Kari schlossen sich dieser Einschätzung an und hoben die Bedeutung eines umfassenden und wirkungsvollen Tierschutzgesetzes hervor. Zusätzlich haben sich auch zahlreiche Bundesländer mit Empfehlungen klar hinter diese dringende Reform gestellt.
Wir Grüne haben das Ziel, weitere Missstände konsequent zu bekämpfen, um daraus tatsächlich einen großen Wurf für den Tierschutz in Deutschland zu machen!
Ihr könnt euch hier die Aufzeichnung der gesamten Anhörung anschauen: