Mitte April hat der Bundestag das Gesetz zur Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag beschlossen. Damit ist das diskriminierende Transsexuellengesetz endlich Geschichte.
Was ändert sich konkret? Der Geschlechtseintrag und Vornamen können künftig beim Standesamt geändert werden – und das alles ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten. Bisher waren transgeschlechtliche Personen gezwungen, sich auf eigene Kosten als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um ihren Geschlechtseintrag zu korrigieren. Diese langwierige Prozedur ist für die Betroffenen meist mit viel seelischem Leid verbunden.
Das Grundgesetz sichert allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu. Dazu gehört auch die Selbstbestimmung über die eigene Geschlechtszugehörigkeit. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz machen wir es Betroffenen nun ein ganzes Stück einfacher, dieses Recht auch wahrzunehmen!