Künftig wird der Bundestag nicht mehr über die neue Regelgröße von 630 Sitzen anwachsen!
Nach guten und intensiven Verhandlungen innerhalb der Ampel und vertraulichen Gesprächen mit den Oppositionsparteien haben wir heute im Bundestag mehrheitlich für eine grundlegende Reform des Wahlrechts gestimmt. Seit Jahren haben wir Grünen konstruktiv an einer Wahlrechtsreform auf der Grundlage unseres bewährten Verhältniswahlrechts mit Personenwahlelementen gearbeitet und dafür gestritten. Dass wir diese nun als Ampel-Koalition umgesetzt haben, zeugt von dem Willen des Parlaments, sich selbst zu regulieren. Der Bundestag wird künftig eine Regelgröße von 630 Sitzen haben, das sind über 100 Abordnete weniger als derzeit. Gleichzeitig schaffen wir Überhang- und Ausgleichsmandate ab und schließen damit endgültig aus, dass der Deutsche Bundestag weiter anwächst. Die 299 Wahlkreise bleiben wie bisher erhalten. Damit setzen wir den Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent um.
Was soll sich konkret ändern? 🗳️
Maßgeblich für die Verteilung der Sitzzahl wird künftig nur noch die Zweitstimme sein. Sie bekommt einen neuen Namen: „Hauptstimme”. Es können natürlich neben der Wahl der Partei immer noch Direktkandidaten gewählt werden. Die bisherige Erststimme heißt zukünftig „Wahlkreisstimme”. Der Unterschied zu vorher: Die Gewinner*innen der Erststimmen- (oder jetzt neu Wahlkreisstimmen)wahl ziehen nicht mehr automatisch in den Bundestag ein. Erreicht eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate als ihr nach der Stimmverteilung der Hauptstimmen zusteht, ziehen diejenigen Direktkandidaten mit dem geringsten Wahlkreisstimmenanteil nicht in den Bundestag ein.