Jedes Jahr exportiert Deutschland unzählige Tiere zu Schlacht- und Zuchtzwecken in das inner- und außereuropäische Ausland. Für die Tiere bedeutet das meist: zu wenig Raum, kein ausreichender Zugang zu Trinkwasser oder und Nahrung, enormer Stress und extreme klimatische Bedingungen.
Mit dem Krieg in der Ukraine hat sich die prekäre Situation der transportierten Tiere in den Kriegsregionen noch verschärft: Die Versorgung und Sicherheit der Tiere auf der gesamten Strecke ist nicht mehr zu gewährleisten, die Wartezeit an den Grenzen ist unkalkulierbar. Deshalb entschieden sich Niedersachen und Brandenburg bereits im April diesen Jahres dazu, Lebendtiertransporte nach und durch Russland, Belarus und die Ukraine aus Tierschutzgründen nicht mehr zu genehmigen, wovon allerdings Geflügel ausgenommen wurde.
Eine aktuelle Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags über die "Einschränkung von Lebendtiertransporten in bestimmte Drittländer aus Tierschutzgründen" deutet darauf hin, dass eine bundeseinheitliche Untersagung von Tiertransporten in und durch die Ukraine, Russland und Belarus, sowie ganz grundsätzlich Ausfuhrbeschränkungen unionsrechtlich möglich sind, wenn dies zum Schutz der Tiere erforderlich ist.
Ich teile diese Ansicht.
Die Länder können jetzt zwar schon einzeln tätig werden, wünschen aber ein generelles bundeseinheitliches Verbot von Transporten lebender Tiere in bestimmte Drittstaaten. Solche Ausfuhrverbote sollten auch für Geflügeltransporte gelten.
Diese Einschätzung wird von verschiedenen Gerichtsurteilen und Rechtsgutachten unterstützt. Ich begrüße ausdrücklich, dass das BMEL die Möglichkeit eines bundesrechtlichen Verbots weiter prüft. Ich freue mich, dass das BMEL in einem ersten Schritt die Bundesländer dabei unterstützen möchte mehr Informationen über die Lage in den Drittstaaten bereitzustellen, damit sachlich begründete Entscheidungen zu Anträgen auf Transportgenehmigungen getroffen werden können, und sich außerdem auf EU-Ebene für ein europaweites Verbot von bestimmten Lebendtiertransporten in Drittstaaten einsetzt. Mit dem Heraufsetzen des Mindesttransportalters von Kälbern auf 28 Tage ist Deutschland bereits jetzt vorangegangen.