Nach der Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag und der Ausarbeitung der Gruppenanträge durch die Fraktionen steht für mich die Entscheidung fest. Ich unterstütze den Antrag und Gesetzentwurf zur allgemeinen Impfpflicht für Erwachsene ab 18 Jahren und habe diesen mitgezeichnet.
Das Gesetz sieht eine Impfpflicht ab 1. Oktober vor, der eine Beratungs- und Kommunikationsoffensive durch das Gesundheitswesen vorausgehen soll. Hier wird jede*r eine Gesprächsmöglichkeit erhalten, um ganz individuelle Fragen vor der Entscheidung zur Impfung stellen zu können.
Der Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems und der Menschen, die darin arbeiten, sind für mich ausschlaggebende Punkte für die Impfpflicht. Wir sorgen nun vor, damit wir im kommenden Winter nicht erneut unser aller Alltag einschränken müssen.
In der dynamischen Entwicklung von der Coronapandemie und durch neue medizinische Fortschritte ist es wichtig alle Regelungen wie auch eine Impfpflicht fortlaufend nachzuregulieren und Sinnhaftigkeit zu überprüfen.
Was im Gesetz steht:
- Die Impfpflicht gilt ab dem 1. Oktober 2022
- Bis dahin müssen Erwachsene drei Immunisierungen nachweisen. Dies kann auch im öffentlichen Raum kontrolliert werden.
- Bis zum 15. Mai informieren die Krankenkassen die Menschen über die Gefahren der COVID-19-Erkankung. Sie erhalten Beratungsangebote, Informationen über Impfmöglichkeiten, die zugelassenen Impfstoffe und die gesetzliche Pflicht, sich bis zum Herbst impfen zu lassen.
- Menschen, die dreimal geimpft sind (oder geimpft und genesen), können dies ganz einfach digital zB per Smartphone oder analog etwa in der nächsten Apotheke nachweisen. Sie haben ihre Pflicht damit schon erfüllt.
- Menschen, die noch nicht dreimal geimpft sind, haben eine angemessene Zeit, sich zu informieren, sich beraten und schließlich impfen zu lassen.
- Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, oder Frauen, die am Beginn ihrer Schwangerschaft stehen, können dies nachweisen und müssen nicht geimpft werden.
- Wenn Menschen trotz Information und Beratungsangebot bis dahin kein Impfangebot wahrnehmen, wird die zuständige Ordnungsbehörde informiert. Dort wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
- Das Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Bis dahin wird das Gesetz alle drei Monate auf seine Wirksamkeit überprüft. Die Ergebnisse der Prüfung müssen dem Bundestag vorgelegt werden.