Das Verfahren rund um die Veröffentlichung von Videoaufnahmen, die die Betäubung von Schweinen mit CO2 zeigen, kommentiere ich wie folgt:
«Die im Mai 2024 von Tierschutz-Aktivist*innen heimlich angefertigten Filmaufnahmen zeigen die grausame Realität von CO2-Betäubungen in deutschen Schlachthöfen. Dass solche Bilder nur durch verdeckte Recherchen an die Öffentlichkeit gelangen, offenbart ein ernsthaftes Transparenzproblem in der Schlachtindustrie.
Ein bezeichnender Beleg für dieses Transparenzdefizit: Ein NDR-Journalist stellte bei zehn großen Schlachthofbetreibern die Anfrage, den Betäubungsvorgang filmen zu dürfen – kein einziger gewährte Einblick. Stattdessen erleben wir jetzt die strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die Missstände sichtbar machen. Das mag juristisch zulässig sein, zeigt aber vor allem: Für die Industrie ist vor allem die Aufklärung das Problem – nicht das große Leid der Tiere.
Mir stellt sich die Frage: Wenn die CO2-Betäubung wirklich so harmlos ist, wie die Fleischindustrie stets behauptet, warum tut man dann alles, um Berichterstattung zu verhindern?»
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Hintergrund
Im Mai 2024 verschafften sich zwei Tierschutzaktivistinnen Zugang zu einem Schlachthof der Brand GmbH & Co. KG im niedersächsischen Lohne. Mit versteckter Kamera dokumentierten sie den Betäubungsvorgang von Schweinen mittels CO₂-Gas. Die Aufnahmen zeigen Tiere in Panik, die vor dem Bewusstseinsverlust nach Luft ringen. Vor dem Landgericht Oldenburg mussten sich die Aktivistinnen wegen Hausfriedensbruchs und unerlaubter Veröffentlichung verantworten. Das Gericht bestätigte die Echtheit der Aufnahmen, untersagte jedoch ihre weitere Verbreitung und sprach dem Schlachthofbetreiber Schadensersatz in Höhe von bis zu 98.000 Euro zu.
Da das Zeigen der Aufnahmen nur den Aktivist*innen direkt – nicht aber Medien oder anderen Parteien – untersagt wurde, sind im nachfolgenden Clip kurze Ausschnitte aus den Originalaufnahmen zu sehen: