Recht auf ein würdevolles und selbstbestimmtes Sterben
Seit rund drei Jahren, also seitdem das Bundesverfassungsgericht ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat, diskutieren wir im Bundestag intensiv über eine Neuregelung der Suizidbeihilfe. Im Gegensatz zu den meisten Gesetzesvorhaben gibt es bei diesem Thema keinen gemeinsamen Gesetzesentwurf der Ampel-Parteien, sondern verschiedene Gesetzentwürfe von parteiunabhängigen Abgeordnetengruppen. Hintergrund: Bei dieser sehr ethischen Frage sollen wir Abgeordneten frei nach unserem Gewissen entscheiden, der sog. „Fraktionszwang” ist aufgehoben.
Ich unterstütze den Entwurf einer Gruppe, die sich um Renate Künast und Katrin Helling-Plahr gebildet hat. Im Mittelpunkt dieses Entwurfes steht der Respekt vor dem individuellem Recht auf Sterben. Wir wollen einen klaren Rechtsrahmen schaffen, niemand soll alleine gelassen werden mit dieser schwierigen, existentiellen Entscheidung.
Deshalb wollen wir das Recht auf eine unentgeltliche und ergebnisoffene Beratung schaffen: Menschen, die einen Suizid erwägen, können kostenlos eine anerkannte Beratungsstelle aufsuchen, bei der sie sich hinsichtlich einer möglichen Selbsttötung beraten lassen können. Die Beratung ist ergebnisoffen, nicht bevormundend und verfolgt keine materiellen Interessen. Mit dieser Beratungsbescheinigung kann anschließend ein Arzt/eine Ärztin die Verschreibung eines Mittels zur Selbsttötung vornehmen. Die Verschreibung darf frühestens drei Wochen nach der Beratung erfolgen. Damit soll vor übereilten Entscheidungen geschützt werden.
In besonderen Härtefällen, also bei Menschen, die sich in einer Situation besonderen Leidensdrucks befinden, kann das Verfahren vereinfacht werden und von der oben genannten Frist abgewichen werden.
In den kommenden Monaten wird über die Anträge im Plenum des Bundestags beraten werden. Ich halte euch über den aktuellen Stand der Debatte auf dem Laufenden.