„Ein umfassendes Verbot von Tiertransporten in Drittländer ist ethisch geboten und juristisch möglich.“
Zu diesem Ergebnis kam ein öffentliches Fachgespräch, zu dem die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Dr. Zoe Mayer, Bundestagsabgeordnete für Tierschutzpolitik, am vergangenen Freitag lud. Das hochkarätig besetzte Panel zog zahlreiche Interessierte in den Bundestag.
Anlass des Fachgesprächs war ein wegweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom Dezember letzten Jahres, welches dem Bund die eindeutige Kompetenz zuweist, die Tiere vor dem tierschutzwidrigen Umgang in Drittstaaten zu schützen. Nun sollte ausgelotet werden, wie Langstreckentransporte, die immer wieder durch massive Tierschutzskandale Aufmerksamkeit erregen, beendet werden können.
Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft der Grünen im Bundestag, sagte dazu: "Es ist schon lange bekannt, dass Transporte in bestimmte Drittstaaten mit großen Leiden für die Tiere verbunden sind. Zu lange wurde die Verantwortlichkeit hin- und hergeschoben, zudem ist der Druck der Lobby enorm. Daher war es wichtig, dass wir in diesem Fachgespräch die juristische Lage geklärt haben. Wir werden die Impulse in unserer weiteren Arbeit aufgreifen."
Die Zuständigkeit ist in der Vergangenheit zwischen Bund, Ländern und EU hin- und hergeschoben worden, wie Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte und Thomas Waitz, Mitglied des Europäischen Parlaments, aufzeigten. Zuvor hatten Tierschutzorganisationen und die Amtstierärztin Dr. Gabriele Fuchs eindrücklich die Odyssee der Tiere beschrieben; von der Abfertigung, über die Zustände während des mitunter wochenlangen Transports, bis hin zu ihrer Tötung.
Im Fokus stand die juristische Fragestellung, wie ein Transportverbot aussehen kann, so dass es europarechtlich und handelsrechtlich zulässig ist. Die drei anwesenden Juristen (Dr. Torben Guretzki, Dr. Christoph Maisack, Dr. Ulrich Wollenteit) stimmten überein, dass ein Verbot dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entspreche und es sogar die Option gebe, Umgehungen zu verhindern, also eine Endabfertigung des Drittlandtransports in einem anderen Mitgliedstaat der EU. Denn aktuelle Transport-Zahlen zeigen, dass zwar das Zurückziehen der Veterinärbescheinigungen durch den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft vergangenes Jahr Wirkung hatte und deutlich weniger Tiere direkt aus Deutschland in Drittstaaten außerhalb der EU transportiert wurden. Im Gegenzug nahmen aber die Transporte in Drittstaaten über andere EU-Länder wie Ungarn oder Belgien zu, so dass die Gesamtzahl der aus der EU exportierten Rinder nicht signifikant zurückging. Künast und Mayer schlussfolgerten daher: „Ein europaweites Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten außerhalb der EU wäre sehr wichtig. Auch unser Vorgehen sollte Umgehungen von Tiertransport-Einschränkungen verhindern. Wir werden dies bei den anstehenden Beratungen zum Tierschutzgesetz berücksichtigen.“