Auf Einladung der Grünen Bundestagsfraktion diskutierten am 13.12. die MdBs Luiza Licina-Bode (SPD), Carina Konrad (FDP) und Astrid Damerow (CDU) und ich mit geladenen Gästen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft über das Amt des*r Bundestierschutzbeauftragten.
Die Vertreterinnen der Regierungsparteien bekräftigen die Pläne zur Schaffung des Amtes und sehen es als Hebel für mehr Tierschutz. Die Finanzierung sei über Mittel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegeben. Breite Einigkeit unter Abgeordneten und Gästen bestand darin, dass die Person weisungsfrei und unabhängig arbeiten soll. Sie soll nicht die Positionen einer bestimmten Partei oder Organisation umsetzen, sondern die Belange und Interessen von Tieren eigenständig vertreten. Zoe Mayer erklärte dies als zentralen Unterschied zur Arbeit des Referates „Tierschutz“ im BMEL. Das Ministerium setzt bereits beschlossene Maßnahmen um, z.B. die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen. Das Referat “Tierschutz” sei kein Impulsgeber für neue Gesetzesvorhaben. Im BMEL arbeiten nur ca. 10 der 1100 Mitarbeiter vollumfänglich zu Tierschutzfragen. Die Fülle der Aufgaben im Tierschutz erstreckt sich dabei von der Tierhaltung zu Ernährungszwecken (750 Millionen sogenannter „Nutztiere“ pro Jahr) über Heimtiere, Versuchstiere sowie wild und in Städten freilebenden Tiere in Deutschland. Astrid Damerow (CDU) warb dennoch dafür, die Aufgaben und Rollen im politischen Tierschutz zu klären, um Doppelstrukturen zu verhindern.
Die Politikwissenschaftlerin Prof. Svenja Ahlhaus wies auf die drei Dimensionen politischer Vertretung von Tieren hin: Vertretung durch NGOs, Vertretung durch Abgeordnete und Vertretung durch ernannte Ombudspersonen, wie den*die Bundestierschutzbeauftragte*n. Dies solle als Zusammenspiel verstanden werden. Luiza Licina-Bode stimmte der Notwendigkeit einer Interessenvertretung von Tieren, auch in staatlichen Organisationen, zu. Carina Konrad (FDP) betonte die zentrale Rolle von gewählten Abgeordneten in der parlamentarischen Demokratie, um die Bedürfnisse von Tieren zu berücksichtigen. Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes Thomas Schröder regte an, die Tierschutz-Kommission am BMEL zu reformieren und dem*der Bundesbeauftragten dort einen Platz zu geben. Der Vorschlag stieß auf Zustimmung. Die Kommission müsse sich fortan auch zu Gesetzesentwürfen äußern dürfen. Die Mitglieder sollten nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet sein, wie aktuell. Nur so könne der*die Beauftragte gemeinsam mit der Kommission die Öffentlichkeit über ihre Empfehlungen an die Bundesregierung informieren.
Uneinigkeit bestand in der Frage, mit welchen Befugnissen das Amt ausgestattet werden kann, um wirksam gegen Missstände im Tierschutz vorzugehen. Im Raum stand unter anderem die Möglichkeit zum Normenkontrollantrag. Als wirksamer Hebel wird auch die Öffentlichkeitsarbeit gesehen, wofür aber Ressourcen bereitgestellt werden müssen.
Das Konzept wird aktuell im BMEL erarbeitet. Bislang hat es sich dazu nur wenig geäußert. Unklar ist auch, wie es mit der Benennung weitergeht und inwiefern das BMEL Vorschläge zur Person und zum Mandat des Amtes aus der Zivilgesellschaft berücksichtigt. Der*die Beauftragte sollte außerdem auch andere Ministerien beraten können, sofern ihre Arbeit den Tierschutz betrifft. Wie das gelingen kann, blieb noch offen.
Dr. Philipp von Gall und Jana Gandert, die das Event für Animal Society e.V. konzipierten, betrachten die Debatte als Erfolg. Sie hoffen, dass die letzten Unklarheiten zur Arbeit eines*r Bundestierschutzbeauftragten zeitnah beseitigt werden, und das Amt die politische Vertretung von Tieren nachhaltig stärkt.