736 statt 598 Sitze – der Deutsche Bundestag ist viel zu groß. Dadurch werden Steuergelder verschwendet und der Bundestag in seiner Arbeitsfähigkeit behindert.
Die Ampel-Koalition hat aus diesem Grund im Koalitionsvertrag vereinbart, das Wahlrecht innerhalb des ersten Jahres zu überarbeiten, um nachhaltig das Anwachsen des Bundestages zu verhindern. Ich freue mich, dass meine Kolleg*innen in der Kommission zur Reform des Wahlrechts einen Vorschlag erarbeitet haben, der nicht mehr über die 598 Sitze des Deutschen Bundestags hinausgehen kann.
Die Verteilung der Sitze soll demnach nach dem Zweitstimmenergebnis erfolgen. Die so ermittelte Sitzzahl einer Partei wird auf die Landeslisten der Partei verteilt. Wahlkreismandate können dann nur angetreten werden, wenn das Mandat durch die Zweitstimmen gedeckt ist. Da aber jeder Wahlkreis eine*n Abgeordnete*n haben soll, wird auf dem Wahlzettel eine sog. Ersatzstimme eingeführt. Hier können Wähler*innen eine zweite Präferenz ankreuzen. Ist also die*der Kandidat*in mit den meisten Erststimmen in einem Wahlkreis nicht mehr über die zugeteilten Plätze für die Landesliste gesetzt, werden die Ersatzstimmen addiert und über diese Summe die*der Wahlkreisabgeordnete ermittelt.
Größter Vorteil dieses Systems ist, dass keine Überhang- und damit auch keine Ausgleichsmandate mehr entstehen können und der Bundestag damit definitiv nur 598 Mitglieder hat. Auch die bereits beschlossene Verringerung der Wahlkreise von 299 auf 280 kann mit dieser Idee rückgängig gemacht werden und die Wahlkreise müssen nicht neu eingeteilt werden.