Neben der gestellten Büroausstattung und der Kostenpauschale steht Bundestagsabgeordneten ein jährlicher Betrag von 12.000€ für weitere Büroausstattung zur Verfügung. Von diesem Betrag kann ich Ausgaben für die Büroausstattung – wie Laptops, Telefone oder andere Geräte, Fachbücher, Schreibgeräte und Briefpapier – rückerstatten lassen. Auch diese Mittel verfallen bei Nichtinanspruchnahme.