Am 25. März 2021 wurde das Gesetz „Zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung" (hier geht es zum Gesetzestext) verabschiedet, das zum 01. Januar 2022 in Kraft trat. Bestimmte Interessenvertreter*innen sind dadurch verpflichtet, sich in das öffentlich einsehbare Lobbyregister einzutragen.
Die Verabschiedung des Lobbyregistergesetzes war längst überfällig und ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Denn Demokratie kann nur durch Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit funktionieren. Doch noch ist längst nicht alles getan, damit die Arbeit der Abgeordneten offengelegt wird – viele Angaben, etwa zu Treffen mit Lobbyorganisationen, basieren auf Freiwilligkeit.
Ich möchte meinen Teil zu mehr Transparenz beitragen und lege hier neben meinen Einträgen im Lobbyregister offen, mit welchen Interessenvertreter*innen ich in Kontakt stand oder noch stehe. Für Whistleblowing und Termine mit hoher Geheimhaltungspflicht sind Ausnahmen von der Veröffentlichung möglich.
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