Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3 das Recht von Abgeordneten auf die freie Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel, weshalb ich als Mitglied des Bundestags eine Netzkarte für die 1. Klasse der Bahn bekomme.
Des Weiteren übernimmt der Bundestag bis zu 50 Prozent der Beiträge zur Krankenversicherung. Allen Abgeordneten steht außerdem ein Anrecht auf Altersentschädigung (Rente) zu. Das Eintrittsalter für die Rente ist das 67. Lebensjahr. Diese beträgt nach dem ersten Jahr als Abgeordnete 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr im Bundestag um weitere 2,5 Prozent an. Der Maximalbetrag von 67,5 Prozent wäre nach 27 Mitgliedsjahren erreicht.