Das umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte.
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Obwohl sich seitdem manches verbessert hat, werden wir diesem Ziel in der Gesamtschau bisher nicht gerecht. Diese Missstände zu beheben und die Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist der Anspruch der Ampel-Regierung. Mit der nun anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes gehen wir nicht nur das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben dieser Legislatur, sondern sogar der vergangenen Jahrzehnte an.
Der seit heute öffentliche Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verspricht Verbesserungen in allen Bereichen, für Heim- und Zirkustiere, genauso wie für landwirtschaftlich genutzte Tiere: Das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen soll ebenso bekämpft werden wie der illegale Tierhandel, qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Ferkeln soll nur noch ausnahmsweise erlaubt werden, viele Wildtierarten sollen künftig nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch einen höheren Straf- und Bußgeldrahmen und u.a. die Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden. Die quälende Anbindehaltung wird grundsätzlich verboten, auch wenn der aktuelle Entwurf noch die Möglichkeit von Ausnahmen vorsieht.
Tierschützer*innen im ganzen Land haben lange auf dieses Gesetz gewartet. Der vorgelegte Entwurf ist sehr umfassend und enthält viele wichtige Maßnahmen. In dem anstehenden parlamentarischen Prozess gilt es nun, weitere Erfolge für den Tierschutz zu verhandeln. Zum Wohle der Tiere.