In der Orientierungsdebatte des Deutschen Bundestags zum Thema Sterbehilfe habe ich mich positioniert.
Ich habe den Gesetzesentwurf unterzeichnet, der zum Ziel hat, dem vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Recht auf selbstbestimmtes Sterben eine Gesetzesgrundlage zu geben. Der Entwurf eröffnet den Betroffenen einen klaren und rechtssicheren Weg. So soll ein sicherer Zugang zu einem Betäubungsmittel ermöglicht werden.
Wichtig ist mir, dass klare Regeln aufgestellt werden, wie der freie Wille bei einem Sterbewunsch festgestellt werden kann. Der Gesetzesentwurf der Gruppe um die grüne Fraktionskollegin Renate Künast sieht längere Übergangsfristen vom ersten Beratungsgespräch bis zum Zugang zum Betäubungsmittel vor. Schutzvorschriften sollen eingerichtet werden, die sowohl den Fall eines allgemeinen Sterbewunsches, als auch eine akute medizinische Notlage berücksichtigen und ohne psychiatrisches Gutachten auskommen. Der Gesetzentwurf legt zudem fest, dass die Sterbehilfe nicht durch jeden erfolgen kann, sondern nur durch entsprechend zugelassene Anbieter.