Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Tierschutzgesetz (TierSchG) erklären Renate Künast, Sprecherin für Ernährungs- und Agrarpolitik, und Dr. Zoe Mayer, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft:
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte. Das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen soll ebenso bekämpft werden wie der illegale Tierhandel. Qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden. Viele Wildtierarten sollen künftig nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden.
In dieser Woche feiern wir 75 Jahre Grundgesetz – seit 2002 ist darin auch der Schutz der Tiere als Staatsziel festgelegt. Doch zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit klafft bislang eine erhebliche Lücke. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür. Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist unser Anspruch. Wir freuen uns auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren und haben das Ziel, weitere Defizite zu beheben.