Der Bundestag ist mächtig aufgebläht. Derzeit haben 736 Abgeordnete ein Mandat inne – das ist fast ein Viertel mehr als die gesetzliche Sollgröße von 598 Abgeordneten. Tun wir nichts, droht der Bundestag künftig gar auf 900 Abgeordnete anzuwachsen. Die Folge: steigende Kosten und eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit. Es gilt das Sprichwort: Zu viele Köche verderben der Brei!
Schuld am Riesenwuchs des Bundestags: Überhangs- und Ausgleichsmandate. Diese will die Ampelregierung mit der Wahlrechtsreform abschaffen und somit künftig zur angedachten Größe des Bundestags zurückkehren.
Was soll sich ändern?
Maßgeblich für die Verteilung für die Sitzzahl wird künftig nur noch die Zweitstimme sein. Sie bekommt einen neuen Namen: „Hauptstimme”. Es können natürlich neben der Wahl der Partei immer noch Direktkandidaten gewählt werden. Die bisherige Erststimme heißt zukünftig „Wahlkreisstimme”. Der Unterschied zu vorher: Die Gewinner*innen der Erststimmen- (oder jetzt neu Wahlkreisstimmen)wahl ziehen nicht mehr automatisch in den Bundestag ein. Erreicht eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate als ihr nach der Stimmverteilung der Hauptstimmen zusteht, ziehen diejenigen Direktkandidaten mit dem geringsten Wahlkreisstimmenanteil nicht in den Bundestag ein.
Klingt erstmal kompliziert. Tatsächlich ist das neue System allerdings deutlich simpler als das derzeitige und behält den Grundcharakter der Verhältniswahl.